Für den verordnenden Mediziner sehr wichtig!
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Die Verordnung
Für den verordnenden Mediziner sehr wichtig!
Epithesen gelten als Hilfsmittel und müssen als solche rezeptiert werden.
Bei Hilfsmitteln besteht über die Kassenärztliche Vereinigung keine Gefahr von Ausgleichszahlungen.
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